AGB

 Diese allgemeine Vertragsbedingungen gelten für die vertragliche Leistungen. 

Wenden Sie sich immer im Bedarfsfall falls ich nicht erreichbar bin an die nächstgelegene Klinik. 

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung, lese und beantworte ich Eure Mails derzeit täglich. So kann ich gewährleisten zu den anderen Zeiten, die von mir betreuten Familien ungestört zu besuchen, was auch dir zu Gute kommen würde.

Termine werden nach persönlicher Absprache festgelegt. 

Eine Hebammenvertretung kann leider nicht zuverlässig gewährt werden.

Bitte wende Dich in dringenden Fällen wie z.B. Blutungen, Schmerzen oder ähnlichem an einen Arzt oder die nächste Klinik und warte nicht auf meine Rückmeldung. 

Sollte ein Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird dieser privat in Rechnung gestellt.

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie, so schnell wie möglich, Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung:

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme in Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftplichtversicherung mit einer angemessenen Deckungsumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche- und ärztlichveranlasste Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.

Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Bei Nichterscheinen des Kurses trotz einer Anmeldung wird eine Rechnung in voller Höhe ausgestellt. Bitte um rechtzeitige Abmeldung 6 Wochen vor Kursbeginn.